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AGB

AGB

allgemeine Vertragsbedingungen des Hair and Make-up- Artist / Künstler

1. Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Hair and Make-up- Artist/ (nachfolgend Künstler) im Rahmen von Foto- und Filmproduktionen, Events und Veranstaltungen (nachfolgend Werk) zu dem ver­traglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Künstler und seinem Auftraggeber zustande. Maren Sarah Meyer Hair & Make-up Artist,(nachfolgend Künstler) wird als Künstlers tätig. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit dem Künstler an.

 

2. Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Künstlers zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten mög­lich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt. Eine Festbuchung stellt eine für den Künstler und den Auf­traggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Künstler das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird. Bei einer in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d .h. für den Fall, daß zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, daß ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den Künstler ein Honorar zahlen zu müssen. wobei das schlechte Wetter, das die Durchführung des Auftrags unmöglich macht, von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskünfte von Wetterdiensten schriftlich nachgewiesen werden muß. Sämtliche Anfragen und Angebote sind an den Künstler zu richten. Insbesondere haben Buchungen und Honorarverhandlungen sowie Auftragsbestätigungen und sonstige organisatorische Absprachen mit dem Künstler zu erfolgen. Bereits bei der Buchung bzw. in der Auftragsbestätigung muß der Auftraggeber den Künstlers nennen und ggf. seine Vollmacht, für den Vertragspartner einen Vertrag abzuschließen, schriftlich nachweisen.

3. Der Künstler kann stundenweise, für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher stets Stunden-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Pauschalhonorare bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Durch das Honorar wird nur die in dem Auftrag bezeichnete Leistung des Künstlers abgegolten. Über den gebuchten Zeitraum hinausgehende Arbeitszeit wird vorbehaltlich 1 Stunde pro Arbeitstag zusätzlich nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt 15 % des vereinbarten Tagessatzes bzw. 30 % des vereinbarten Halbtagessatzes. Fallen über die Überstunden hinaus zusätzliche Produktionstage an oder wird die Durchführung des Auftrags verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Künstler zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht recht­zeitiger Bereitstellung von Produkten, Fehlern im Labor, Nichterscheinen der Fotomo­delle, Reisegepäckverlust etc., steht dem Künstler für die weitergehenden Lei­stungen ein zusätzliches Honorar, das im Verhältnis zu dem ursprünglich für den Lei­stungsumfang vereinbarten Honorar steht, zu. Die Fremd- und Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand. Reisezeit wird nach den Regelungen der Ziffer 4. abgerechnet.

 

4. Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so werden Reisetage nach zeitlichem Aufwand berechnet (Grundlage ist das Tageshonorar).

 

5. Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außer­halb des Wohnortes des Künstlers nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und vorab in voller Höhe an den Künstler zu zahlen. Ansonsten ist der Künstler nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Künstler berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

6. Verwendung von Bildmaterialen: Der Künstler ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell bzw. die Fotomodelle mit der genannten Nutzung durch den Künstler einverstanden ist/sind. 

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